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AGB

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AGB & HAFTUNGSAUSSCHLUSS

AGB & HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Supreme GmbH (nachfolgend Veranstalter genannt) führt in der Zeit vom 07. – 11. August 2024 in Pütnitz das About You Pangea Festival (nachfolgend Festival genannt) durch. Für die Durchführung des und Teilnahme am Festival gelten nachfolgenden allgemeine Geschäftsbedingungen, welche der Besucher mit der Teilnahme am Festival annimmt.

1. Geltung der AGB

  1. Das Festival findet auf dem ausgewiesenen Festivalgelände in Pütnitz statt. Das Festivalgelände umfasst sämtliche Flächen, zu denen nur Zutritt mit gültigem Festivalticket gewährt wird, dazu gehören insbesondere die Eventflächen, das Infield und die Camping- und Parkplätze („Festivalgelände“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten auf dem gesamten Festivalgelände.
  2. Diese AGB gelten zwischen dem Inhaber einer Eintrittskarte („Besucher“) und dem Veranstalter. Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung.
  3. Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Hausordnung an. Die AGBs und Verhaltensregeln werden gut sichtbar auf dem Festivalgelände sowie am Einlass für Gast nachzulesen sein.

2. Camping und Parken

  1. Das Campen und Parken ist nur auf ausgewiesenen Flächen gestattet. Zelte müssen stand- und wettersicher sein. Der Besucher ist für die Verkehrssicherheit der Zelte verantwortlich. Der Aufbau von Großraumzelten ist nicht gestattet. Das Ausheben von Kuhlen, Löchern und Gräben ist genau so wenig gestattet wie der Bau von Türmen, Gestellen und sonstigen Vorrichtungen. Nicht verkehrssichere Einrichtungen können auf Kosten des Besuchers abgebaut und vom Platz entfernt werden.
  2. Müll ist zu sammeln und die Abfälle sind an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen zu entsorgen. Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
  3. Das Grillen und Kochen ist nur mit handelsüblichen und betriebssicheren Geräten erlaubt. Lager- oder sonstige offenen Feuer sind nicht gestattet. Das Grillen und Kochen kann aus Brandschutzgründen untersagt werden. Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei den als Parkplätzen ausgewiesenen Flächen teilweise um Wiesen- und/oder Ackerflächen handelt. Die Befahrbarkeit dieser Flächen kann wetterbedingt erschwert/eingeschränkt sein. Bei schlechten Boden- und Wegeverhältnissen oder aus Sicherheitsgründen können befristet Fahrverbote oder Umzug auf eine andere Stellfläche und/ oder eine Trennung von Camping und Parken angeordnet werden.
  4. Der Veranstalter informiert rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung ausführlichüber Anreise, Campingbeginn und etwaigen Ausweichmöglichkeiten.
  5. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes. Eine Zuteilung von Park- und Campingplätzen erfolgt durch das Ordnungspersonal des Veranstalters. Die Flucht- und Rettungswege sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.

3. Einlass; Einlasskontrolle

  1. Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder unversehrtem Festivalbändchen möglich. Beim ersten Einlass ist das Ticket vorzulegen, das beim Einlass gegen das Festival Bändchen eingetauscht werden muss. Besuchern, die das Festivalgelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Festivalbändchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene Festivalbändchen verlieren ihre Gültigkeit.
  2. Beim Zutritt zum Festivalgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden (z.B. Fahrzeugkontrollen, Taschenkontrollen). Der Ordnungsdienst kann insbesondere beim Betreten des Infields und sämtlichen Zelten & Bühnen Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände, zum Infield oder sonstigen Bereichen des Festivalgeländes aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder der Besucher eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, kann der Besucher vom Festivalgelände verwiesen werden. In dem Fall verlieren Eintrittskarte und Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

4. Verbotene Gegenstände & Substanzen

  • Waffen jeglicher Art (auch Sägen, Äxte, Beile oder vergleichbares Werkzeug)
  • Pyrotechnische Gegenstände
  • Laserpointer
  • Große Soundanlagen
  • Mitgebrachte Kompressoren / Aggregate / Generatoren /Autobatterien
  • Sperrmüll jeglicher Art
  • Gaskartuschen >450g
  • Kanister mit Benzin oder leicht entzündlichen Stoffen
  • Fackeln
  • Explosivstoffe
  • Vuvuzelas
  • Druckluftsirenen, Megafone
  • PA-Systeme
  • Bau- & Brennholz
  • Verfassungswidrige Flaggen, Aufdrucke, Aufkleber, Aufnäher o.Ä.
  • Kommerzielle, politische und religiöse Gegenstände aller Art
  • Shishas mit Glas-Bowl
  • Gefährliche Gegenstände jeglicher Art
  • Illegale Betäubungsmittel oder Drogen
  • Drohnen

Auf dem Infield sind zusätzlich verboten:

  • Glasflaschen
  • Professionelles Foto-, Film- und Video-Kameras und Tonbandgeräte

5. Hausrecht; Verhaltensregeln; Fotografieren und Filmen

Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. Besuchern ist es untersagt, auf dem Festivalgelände

  • verbotene Gegenstände mitzuführen,
  • körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,
  • Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,
  • außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
  • ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände grundsätzlich untersagt.
  • Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern.
  • das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters mit Ausnahme für den privaten Gebrauch

Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht oder versucht ein Besucher auf dem Festival eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.

6. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen

  1. Wird das Festival abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Sofern der Veranstalter die Unmöglichkeit der Durchführung des Festivals zu vertreten hat, bleibt dem Besucher das Recht vorbehalten, neben der Rückzahlung des Eintrittspreises auch Schadensersatz geltend zu machen.
  2. Sollten die Witterung oder andere Umstände Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das Festival abgebrochen oder zeitweise unterbrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des Festivals aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, bestehen Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche nur unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkung gem. Ziff. 8.
  3. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows oder Programmpunkte, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange der Gesamtcharakter des Festivals gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich auf www.aboutyoupangea-festival.de oder der Facebook- Seite bekannt geben.

7. Jugendschutz

  1. Für das Festival gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
  2. Kinder und Jugendliche im Alter von 0-16 dürfen das Infield und den Eventbereich nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person betreten. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt.
  3. Jugendliche im Alter vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen das Festivalgelände nur in Begleitung oder mit schriftlichem Einverständnis (Muttizettel) einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten betreten. Sie dürfen sich nach 24.00 Uhr nur noch auf dem Campinggelände aufhalten.
  4. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

8. Haftungsbeschränkung

  1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  3. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.
  4. Die Besucher haben bei der Nutzung der Einrichtungen des Festivals, insbesondere der Sport- und Freizeitangebote, Teilnahme an Workshops, Sport- und Spielgeräte sowie bei Teilnahme an Events und Wettkämpfen die jeweiligen Regeln, welche an den einzelnen Stationen ausgehängt sind, sowie den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge zu leisten.

9. Recht am eigenen Bild

Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte, sowie Partner-Unternehmen sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des Festivals und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen und Partner. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DSGVO werden eingehalten. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden. Der Besucher willigt mit der Teilnahme am Festival der Verwertung im Sinne des unwiderruflich ein.

10. Anwendbares Recht; Sonstiges

Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Kenntnisnahme der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erkenne deren Geltung an. Ferner willige ich unwiderruflich in die Verwertung von mir gefertigter Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen gem. Ziff. 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein.

Mir ist bekannt, dass ich ohne Anerkennung der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Einwilligung in die Verwertung von mir gefertigter Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen gem. Ziff. 9 nicht am Festival teilnehmen kann. In dem Fall habe ich vor Teilnahme am Festival einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

VERHALTENSREGELN

Ich habe verstanden, dass die Teilnahme an der Veranstaltung und die Ausführung der durch Supreme GmbH angebotenen Aktivitäten mit Risiken verbunden sind. Um das Verletzungsrisiko möglichst gering zu halten, habe ich mich mit den unten aufgeführten Spiel- und Benutzungsregeln im Einzelnen vertraut gemacht und diese sorgfältig durchgelesen.

Ich akzeptiere diese als für mich bzw. meine Kinder oder von mir beaufsichtigte Personen verbindlich. Ich werde allen Anweisungen des Personals von Betreuern, Sicherheits-, und Ordnungsdienst Folge leisten. Mir ist bewusst, dass ich bei Nichtbeachtung der Spielregeln oder bei Nichtbefolgung der Anweisungen des Personals von Supreme GmbH und deren Erfüllungsgehilfen ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Veranstaltung und dem Veranstaltungsgelände ausgeschlossen werden kann.

Für eure Sicherheit: Unsere Spielregeln

Schätzt eure Fähigkeiten realistisch ein, um euch und andere nicht in Gefahr zu bringen oder zu verletzen. Wenn ihr Euch überschätzt, ist das Risiko einer schweren Verletzung viel höher. Falsches Aufkommen kann bei Euch und Anderen zu schwerwiegenden Verletzungen wie Knochenbrüchen, Lähmungen oder sogar zum Tod führen.

Liegen oder Ausruhen:

Hierfür stehen euch die Zelt- und Campingflächen zur Verfügung, nicht jedoch die Bereiche in denen andere Gäste und Sportler der jeweiligen Aktivität nachgehen. Für Pausen sind die Sportbereiche, die Wasserwelt und die Workshops zu verlassen.

Die richtige Kleidung:

Tragt geeignete Schutzausrüstung. Die Kleidung muss frei von hängenden Reißverschlüssen, Gürteln, Schlaufen oder Bandeln sein. Schmuck und Piercings dürfen nicht getragen werden, alle Taschen (Hosentaschen etc.) sind vor dem Springen, Fahren, Schaukeln, Klettern und die Teilnahme an den Aktivitäten der Veranstaltung im Allgemeinen vollständig zu leeren. Hör- und Sehhilfen müssen abgelegt werden oder so beschaffen sein, dass sie sich nicht lösen können.

Mitführen von Gegenständen und Nahrungsmitteln:

Das Teilnehmen an den Sport- und Workshop-Angeboten und der Aufenthalt in der Wasserwelt mit Gegenständen wie Schlüssel, Handy, Kamera etc., ist nicht gestattet. Dies kann ebenfalls zu schweren Verletzungen führen. Das gilt auch für sämtliche Speisen und Getränke, aber auch für Kaugummis.

Das richtige Verhalten: Nehmt Rücksicht und achtet auf andere. Lange Haare müssen zu einem Zopf gebunden werden. Vermeidet jedes Rempeln, Schubsen oder Drängeln: Störungen anderer aktiver Gäste und Teilnehmer kann diese und euch stark gefährden.

Fashion Welt:

Kleidungsstücke und Kostüme sind gegen Pfand auszuleihen, der bei Rückgabe unbeschädigter Stücke zurückgegeben wird. Wir bitten um ein rücksichtsvolles Umgehen mit den Kleidungsstücken. Sie werden nächstes Jahr wieder verwendet und wir möchten euch nur heile, vollständige und saubere Stücke anbieten.

Gesundheitliche Einschränkungen:

Wenn ihr unter Rücken-, Herz- oder anderen Beschwerden oder Einschränkungen wie Asthma oder Diabetes leidet, fragt bitte euren Arzt, ob ihr die Angebote der Supreme GmbH wahrnehmen könnt, bevor ihr das About You Pangea Festival 2022 besucht. Auch bei einer Schwangerschaft solltet Ihr Euch von einem Arzt über die Risiken einer Teilnahme an der Veranstaltung beraten lassen.

Das Benutzen der Wasserwelt, der Sport- und Workshop-Angebote ist unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verboten.

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