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AGB

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AGB & HAFTUNGSAUSSCHLUSS

AGB & HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Supreme GmbH (nachfolgend Veranstalter genannt) führt in der Zeit vom 05. – 09. August 2026 in Pütnitz das About You Pangea Festival (nachfolgend Festival genannt) durch. Für die Durchführung des und Teilnahme am Festival gelten nachfolgenden allgemeine Geschäftsbedingungen, welche der Besucher mit der Teilnahme am Festival annimmt.

1. Geltung der AGB

  1. Das Festival findet auf dem ausgewiesenen Festivalgelände in Pütnitz statt. Das Festivalgelände umfasst sämtliche Flächen, zu denen nur Zutritt mit gültigem Festivalticket gewährt wird, dazu gehören insbesondere die Eventflächen, das Infield und die Camping- und Parkplätze („Festivalgelände“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten auf dem gesamten Festivalgelände.
  2. Diese AGB gelten zwischen dem Inhaber einer Eintrittskarte („Besucher“) und dem Veranstalter. Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung.
  3. Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Hausordnung an. Die AGBs und Verhaltensregeln werden gut sichtbar auf dem Festivalgelände sowie am Einlass für Gast nachzulesen sein.

2. Camping und Parken

  1. Das Campen und Parken ist nur auf ausgewiesenen Flächen gestattet. Zelte müssen stand- und wettersicher sein. Der Besucher ist für die Verkehrssicherheit der Zelte verantwortlich. Der Aufbau von Großraumzelten ist nicht gestattet. Das Ausheben von Kuhlen, Löchern und Gräben ist genau so wenig gestattet wie der Bau von Türmen, Gestellen und sonstigen Vorrichtungen. Nicht verkehrssichere Einrichtungen können auf Kosten des Besuchers abgebaut und vom Platz entfernt werden.
  2. Müll ist zu sammeln und die Abfälle sind an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen zu entsorgen. Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
  3. Das Grillen und Kochen ist ausschließlich mit handelsüblichen und betriebssicheren Geräten gestattet. Ausgenommen sind entsprechend markierte Flächen im Wald bzw. in unmittelbarer Waldnähe, auf denen aus Brandschutzgründen das Grillen, Rauchen sowie jegliche offenen Feuer grundsätzlich untersagt sind. Darüber hinaus kann das Grillen und Kochen aus Brandschutzgründen jederzeit untersagt werde
  4. Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei den als Parkplätzen ausgewiesenen Flächen teilweise um Wiesen- und/oder Ackerflächen handelt. Die Befahrbarkeit dieser Flächen kann wetterbedingt erschwert/eingeschränkt sein. Bei schlechten Boden- und Wegeverhältnissen oder aus Sicherheitsgründen können befristet Fahrverbote oder Umzug auf eine andere Stellfläche und/ oder eine Trennung von Camping und Parken angeordnet werden.
  5. Der Veranstalter informiert rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung ausführlichüber Anreise, Campingbeginn und etwaigen Ausweichmöglichkeiten.
  6. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes. Eine Zuteilung von Park- und Campingplätzen erfolgt durch das Ordnungspersonal des Veranstalters. Die Flucht- und Rettungswege sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.

3. Einlass; Einlasskontrolle

  1. Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder unversehrtem Festivalbändchen möglich. Beim ersten Einlass ist das Ticket vorzulegen, das beim Einlass gegen das Festival Bändchen eingetauscht werden muss. Besuchern, die das Festivalgelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Festivalbändchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene Festivalbändchen verlieren ihre Gültigkeit.
  2. Beim Zutritt zum Festivalgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden (z.B. Fahrzeugkontrollen, Taschenkontrollen). Der Ordnungsdienst kann insbesondere beim Betreten des Infields und sämtlichen Zelten & Bühnen Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände, zum Infield oder sonstigen Bereichen des Festivalgeländes aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder der Besucher eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, kann der Besucher vom Festivalgelände verwiesen werden. In dem Fall verlieren Eintrittskarte und Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

4. Verbotene Gegenstände & Substanzen

  • Waffen jeglicher Art (auch Sägen, Äxte, Beile oder vergleichbares Werkzeug)
  • Pyrotechnische Gegenstände
  • Laserpointer
  • Große Soundanlagen
  • Mitgebrachte Kompressoren / Aggregate / Generatoren /Autobatterien
  • Sperrmüll jeglicher Art
  • Gaskartuschen >450g
  • Kanister mit Benzin oder leicht entzündlichen Stoffen
  • Fackeln
  • Explosivstoffe
  • Vuvuzelas
  • Druckluftsirenen, Megafone
  • PA-Systeme
  • Bau- & Brennholz
  • Verfassungswidrige Flaggen, Aufdrucke, Aufkleber, Aufnäher o.Ä.
  • Kommerzielle, politische und religiöse Gegenstände aller Art
  • Shishas mit Glas-Bowl
  • Gefährliche Gegenstände jeglicher Art
  • Illegale Betäubungsmittel oder Drogen
  • Drohnen

Auf dem Infield sind zusätzlich verboten:

  • Glasflaschen
  • Professionelles Foto-, Film- und Video-Kameras und Tonbandgeräte

5. Hausrecht; Verhaltensregeln; Fotografieren und Filmen

Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. Besuchern ist es untersagt, auf dem Festivalgelände

  • verbotene Gegenstände mitzuführen,
  • körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,
  • Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,
  • außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
  • ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände grundsätzlich untersagt.
  • Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern.
  • das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters mit Ausnahme für den privaten Gebrauch

Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht oder versucht ein Besucher auf dem Festival eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.

6. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen

  1. Wird das Festival abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Sofern der Veranstalter die Unmöglichkeit der Durchführung des Festivals zu vertreten hat, bleibt dem Besucher das Recht vorbehalten, neben der Rückzahlung des Eintrittspreises auch Schadensersatz geltend zu machen.
  2. Sollten die Witterung oder andere Umstände Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das Festival abgebrochen oder zeitweise unterbrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des Festivals aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, bestehen Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche nur unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkung gem. Ziff. 8.
  3. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows oder Programmpunkte, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange der Gesamtcharakter des Festivals gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich auf www.aboutyoupangea-festival.de oder der Facebook- Seite bekannt geben.

7. Jugendschutz

  1. Für das Festival gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
  2. Kinder und Jugendliche im Alter von 0-16 dürfen das Infield und den Eventbereich nur in Begleitung ihrer erziehungsberechtigten Person betreten.
  3. Jugendliche im Alter vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen das Festivalgelände nur gemeinsam mit einer Begleitperson und mit dem schriftlichem Einverständnis (U18 Playpass) eines Erziehungsberechtigten betreten. Der U18-Playpass ist sowohl von einer erziehungsberechtigten Person, als auch von der:dem Minderjährigen und der Begleitperson zu unterschreiben. Minderjährige dürfen sich nach 24.00 Uhr nur noch auf dem Campinggelände aufhalten.
  4. Die Begleitpersonen müssen den schriftlichen Nachweis am Einlass abgeben und eine weitere Kopie des Nachweises ihrer Beauftragung auf dem Festivalgelände stets mit sich führen. Auf Verlangen muss zudem eine Kopie des Ausweises der erziehungsberechtigten Person vorgelegt werden.

8. Haftungsbeschränkung

  1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  3. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.
  4. Die Besucher haben bei der Nutzung der Einrichtungen des Festivals, insbesondere der Sport- und Freizeitangebote, Teilnahme an Workshops, Sport- und Spielgeräte sowie bei Teilnahme an Events und Wettkämpfen die jeweiligen Regeln, welche an den einzelnen Stationen ausgehängt sind, sowie den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge zu leisten.

9. Recht am eigenen Bild

Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte, sowie Partner-Unternehmen sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des Festivals und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen und Partner. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DSGVO werden eingehalten. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden. Der Besucher willigt mit der Teilnahme am Festival der Verwertung im Sinne des unwiderruflich ein.

10. Anwendbares Recht; Sonstiges

Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Kenntnisnahme der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erkenne deren Geltung an. Ferner willige ich unwiderruflich in die Verwertung von mir gefertigter Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen gem. Ziff. 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein.

Mir ist bekannt, dass ich ohne Anerkennung der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Einwilligung in die Verwertung von mir gefertigter Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen gem. Ziff. 9 nicht am Festival teilnehmen kann. In dem Fall habe ich vor Teilnahme am Festival einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

VERHALTENSREGELN

Ich habe verstanden, dass die Teilnahme an der Veranstaltung und die Ausführung der durch Supreme GmbH angebotenen Aktivitäten mit Risiken verbunden sind. Um das Verletzungsrisiko möglichst gering zu halten, habe ich mich mit den unten aufgeführten Spiel- und Benutzungsregeln im Einzelnen vertraut gemacht und diese sorgfältig durchgelesen.

Ich akzeptiere diese als für mich bzw. meine Kinder oder von mir beaufsichtigte Personen verbindlich. Ich werde allen Anweisungen des Personals von Betreuern, Sicherheits-, und Ordnungsdienst Folge leisten. Mir ist bewusst, dass ich bei Nichtbeachtung der Spielregeln oder bei Nichtbefolgung der Anweisungen des Personals von Supreme GmbH und deren Erfüllungsgehilfen ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Veranstaltung und dem Veranstaltungsgelände ausgeschlossen werden kann.

Für eure Sicherheit: Unsere Spielregeln

Schätzt eure Fähigkeiten realistisch ein, um euch und andere nicht in Gefahr zu bringen oder zu verletzen. Wenn ihr Euch überschätzt, ist das Risiko einer schweren Verletzung viel höher. Falsches Aufkommen kann bei Euch und Anderen zu schwerwiegenden Verletzungen wie Knochenbrüchen, Lähmungen oder sogar zum Tod führen.

Liegen oder Ausruhen:

Hierfür stehen euch die Zelt- und Campingflächen zur Verfügung, nicht jedoch die Bereiche in denen andere Gäste und Sportler der jeweiligen Aktivität nachgehen. Für Pausen sind die Sportbereiche, die Wasserwelt und die Workshops zu verlassen.

Die richtige Kleidung:

Tragt geeignete Schutzausrüstung. Die Kleidung muss frei von hängenden Reißverschlüssen, Gürteln, Schlaufen oder Bandeln sein. Schmuck und Piercings dürfen nicht getragen werden, alle Taschen (Hosentaschen etc.) sind vor dem Springen, Fahren, Schaukeln, Klettern und die Teilnahme an den Aktivitäten der Veranstaltung im Allgemeinen vollständig zu leeren. Hör- und Sehhilfen müssen abgelegt werden oder so beschaffen sein, dass sie sich nicht lösen können.

Mitführen von Gegenständen und Nahrungsmitteln:

Das Teilnehmen an den Sport- und Workshop-Angeboten und der Aufenthalt in der Wasserwelt mit Gegenständen wie Schlüssel, Handy, Kamera etc., ist nicht gestattet. Dies kann ebenfalls zu schweren Verletzungen führen. Das gilt auch für sämtliche Speisen und Getränke, aber auch für Kaugummis.

Das richtige Verhalten: Nehmt Rücksicht und achtet auf andere. Lange Haare müssen zu einem Zopf gebunden werden. Vermeidet jedes Rempeln, Schubsen oder Drängeln: Störungen anderer aktiver Gäste und Teilnehmer kann diese und euch stark gefährden.

Fashion Welt:

Kleidungsstücke und Kostüme sind gegen Pfand auszuleihen, der bei Rückgabe unbeschädigter Stücke zurückgegeben wird. Wir bitten um ein rücksichtsvolles Umgehen mit den Kleidungsstücken. Sie werden nächstes Jahr wieder verwendet und wir möchten euch nur heile, vollständige und saubere Stücke anbieten.

Gesundheitliche Einschränkungen:

Wenn ihr unter Rücken-, Herz- oder anderen Beschwerden oder Einschränkungen wie Asthma oder Diabetes leidet, fragt bitte euren Arzt, ob ihr die Angebote der Supreme GmbH wahrnehmen könnt, bevor ihr das About You Pangea Festival 2026 besucht. Auch bei einer Schwangerschaft solltet Ihr Euch von einem Arzt über die Risiken einer Teilnahme an der Veranstaltung beraten lassen.

Das Benutzen der Wasserwelt, der Sport- und Workshop-Angebote ist unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verboten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Cashless

Payment System des About You Pangea Festival

1 . Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschä/sbedingungen („Cashless-AGB“) regeln die Nutzung des Cashless Payment Systems auf dem About You Pangea Festival (nachfolgend„Festival“) sowie die Nutzung des RFID-Chips, der in das Festivalarmband integriert ist. Veranstalter des Festivals ist die Supreme GmbH , Kempowski-Ufer, 18055 Rostock (nachfolgend „Veranstalter“).

Zur technischen Durchführung des Cashless Payment Systems bedient sich der Veranstalter der Weezevent Germany GmbH , Friedrichstraße 155, 10117 Berlin, sowie des Bezahlsystems WeezPay ( nachfolgend gemeinsam „WeezPay“). Mit der Aktivierung oder Nutzung des RFID-Chips erkennt die besuchende Person diese AGB an.

2. Das Cashless Payment System

Auf dem Festival kann ausschließlich bargeldlos mit der digitalen Festivalwährung Pangøe bezahlt werden. 1 EUR entspricht 1 Pangøe. Jedes Festivalarmband enthält einen RFID-Chip. Dieser dient gleichzeitig

● als Zutrittsberechtigung zum Festivalgelände,

● als Zugang zum Campingplatz (soweit Camping gebucht wurde),

● zur bargeldlosen Bezahlung von Waren und Dienstleistungen,

● zur Verwaltung des Müllpfands,

● sowie gegebenenfalls zur Nutzung weiterer Angebote auf dem Festivalgelände (z. B.

About You Vintage Wardrobe).Der RFID-Chip ist ausschließlich während des Festivals auf dem Festivalgelände nutzbar. EineNutzung auf anderen Veranstaltungen oder zu einem späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.

3 . Aktivierung und Aufladung

Der RFID-Chip kann vor Festivalbeginn sowie während der Veranstaltung aufgeladen werden. Eine Aktivierungs- oder Aufladegebühr wird nicht erhoben.

3.1 Online-Aufladung

Ab dem auf der Festivalwebsite bzw. in der Festival-App bekanntgegebenen Zeitpunkt kann der Chip bequem über die About You Pangea Festival App oder das WeezPay-Portal aufgeladen werden. Je nach Zeitpunkt stehen folgende Zahlungsmittel zur Verfügung:

● Apple Pay

● Google Pay

● Visa

● Mastercard

● Sofortüberweisung

● Klarna

● Klarna Pay Later

● PayPal

3.2 Aufladung auf dem Festival

Während des Festivals stehen Self Top-Up Stationen zur Verfügung. Dort kann Guthaben ausschließlich mittels

● Girocard (EC-Karte)

● Kreditkarte

● Apple Pay

● Google Pay aufgeladen werden.

Eine Aufladung mit Bargeld ist ausgeschlossen.

4 . Pangøe-Guthaben

Das aufgeladene Guthaben wird in Euro verwaltet und dient ausschließlich als Zahlungsmittel auf dem jeweiligen Festival. Das Guthaben wird nicht verzinst. Ausgenommen davon ist ein Verzugszinsanspruch gem. §288 BGB. Der RFID-Chip ist ausschließlich für das jeweilige About You Pangea Festival gültig. Ein vorhandenes Restguthaben kann nicht auf zukünftige Veranstaltungen übertragen werden. Es wird auf Antrag erstattet.

5. Bezahlung auf dem Festival

Waren und Dienstleistungen können ausschließlich mit dem auf dem RFID-Chip gespeicherten Guthaben an den entsprechend gekennzeichneten Verkaufsstellen bezahlt werden. Hierzu ist der Chip an das Lesegerät des jeweiligen Verkaufsstandes zu halten. Der zu zahlenden Betrag wird vom Guthaben abgebucht. Ohne ausreichendes Guthaben ist keine Bezahlung möglich. Nach jeder erfolgreichen Zahlung wird das vorhandene Restguthaben angezeigt.

Vertragspartner

Beim Erwerb von Speisen und Getränken oder Dienstleistungen kommt der jeweilige Vertrag nur zwischen der besuchenden Person und dem jeweiligen Anbieter zustande. WeezPay übernimmt ausschließlich die technische Zahlungsabwicklung. Ansprüche wegen mangelhafter Waren oder Dienstleistungen sind unmi_elbar gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner geltend zu machen. Sollte eine Abbuchung fehlerhaft erscheinen, ist dies unverzüglich am jeweiligen Verkaufsstand oder am Cashless Helpdesk zu melden. Spätere Reklamationen können nur im Rahmen der technisch verfügbaren Transaktionsdaten geprüft werden.

6. Müllpfand

Das im Camping- oder WeekendTicket enthaltene Müllpfand beträgt 5,00 € . Der Müllpfandbetrag wird auf dem RFID-Chip hinterlegt. Die Rückerstattung erfolgt nach Abgabe eines mindestens halb gefüllten Müllsacks an einer ausgewiesenen Müllpfandstation. Der Pfandbetrag wird dem Guthaben des RFID-Chips gutgeschrieben und kann anschließend entsprechend diesen AGB ausgezahlt werden.

Der Veranstalter behält sich vor, die Rückerstattung bei nicht ordnungsgemäßer Mülltrennung oder offensichtlich missbräuchlicher Nutzung zu verweigern.

7 . Verlust oder Defekt des RFID-Chips

Der RFID-Chip ist sorgfältig aufzubewahren. Bei Verlust oder Diebstahl sollte sich die besuchende Person unverzüglich zur Sperrung des RFID-Chips an den Cashless Helpdesk wenden. Soweit eine eindeutige Zuordnung des Chips möglich ist, kann dieser gesperrt und ein Ersatzchip mit Übertragung des vorhandenen Guthabens ausgegeben werden.Bei technischen Defekten wird der Chip kostenlos ersetzt.

Der Veranstalter ha/et nicht für Guthaben, das bis zur Meldung eines verlorenen oder gestohlenen Chips durch Dritte verwendet wurde.

8 . Rückerstattung des Restguthabens

Nach Ende des Festivals kann das verbleibende Guthaben innerhalb des vom Veranstalter bekanntgegebenen Online-Rückerstattungszeitraums bequem über das persönliche WeezPay-Konto zurückgefordert werden. Hierfür loggt sich die besuchende Person in ihr WeezPay-Konto ein und wählt dort die Funktion „Rückerstattung“. Nach Ablauf dieses Online-Rückerstattungszeitraums kann die Auszahlung schriftlich oder in Texnorm (z. B. per E-Mail) beim Veranstalter beantragt werden. Dabei sind insbesondere Name, Anschri/, Ticketnummer sowie die Chipnummer anzugeben.

Die Auszahlung erfolgt unentgeltlich auf das angegebene Zahlungsmittel bzw. Konto. Ansprüche auf Rückzahlung des Guthabens unterliegen den gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Rabatte, Bonusguthaben oder sonstige unentgeltlich gewährte Guthabenbestandteile sind nicht auszahlbar.

9 . Nutzung des RFID-Chips

Der RFID-Chip darf weder verändert noch manipuliert werden.

Insbesondere ist es untersagt,

● den Chip technisch auszulesen oder zu verändern,

● Sicherheitsmechanismen zu umgehen,

● den Chip missbräuchlich zu verwenden oder

● den Chip zur Begehung rechtswidriger Handlungen einzusetzen.

Bei Verdacht auf Missbrauch oder Manipulation kann der Veranstalter den Chip jederzeit sperren.

10 . Datenschutz

Auf dem RFID-Chip wird ausschließlich eine eindeutige Chip-ID gespeichert. Soweit die besuchende Person ein WeezPay-Konto erstellt oder den Chip personalisiert, werden insbesondere Name, E-Mail-Adresse sowie die Chip-ID miteinander verknüpt. Darüber hinaus werden Zahlungsvorgänge einschließlich Zeitpunkt, Verkaufsstelle und Betrag gespeichert, soweit dies zur Zahlungsabwicklung, Rückerstattung, Fehleranalyse sowie zur Abrechnung mit den jeweiligen Vertragspartnern erforderlich ist. Eine Auswertung erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere InformaFonen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen.

11 . Haltung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen aufgrund verschuldensunabhängiger Haftung, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

12 . Änderungen des Cashless Systems

Der Veranstalter ist berechtigt, technische Abläufe des Cashless Payment Systems anzupassen oder weiterzuentwickeln, soweit hierdurch keine wesentlichen Nachteile für die Nutzenden entstehen. Über wesentliche Änderungen wird rechtzeitig auf der Festivalwebsite oder über die Festival-App informiert.

13. Support und Kontakt

Bei Fragen zum Cashless Payment System, zum RFID-Chip, zur Aufladung, zu Rückerstattungen oder bei technischen Problemen steht während des Festivals der Troubleshoot-Stand auf dem Festivalgelände als zentrale Anlaufstelle zur Verfügung. Vor, während und nach dem Festival können Anfragen außerdem per E-Mail an

kontakt@aboutyoupangea-festival.de gerichtet werden.

Der Veranstalter bemüht sich, Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten.

14 . Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung trift die gesetzliche Regelung. Soweit eine solche nicht besteht, gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

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